Dr. Andreas Heim ist Rechtsanwalt im Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht im Münchener Büro von CMS Hasche Sigle, eine der größten deutschen Rechtsanwaltssozietäten mit Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart, Dresden, Belgrad, Brüssel, Moskau und Shanghai.
Dr. Andreas Heim berät überwiegend nationale und internationale Medien-, Technologie- und Telekommunikationsunternehmen zu sämtlichen Aspekten des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht, sowie in den Bereichen Entwicklung, Beschaffung und Vertrieb von Technologie- und Home Entertainment-Produkten (z.B. Set-Top Boxen, DECT-Telefone, Software etc.). Ferner ist Dr. Heim spezialisiert auf Rechtsfragen der Informationstechnologie, insbesondere zu Internet-Suchmaschinen und elektronischen Zahlungssystemen. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt sind Rechtsfragen der Breitbandkabelnetze, insbesondere zu "Triple Play". In diesen Bereichen vertritt Herr Dr. Heim seine Mandanten auch regelmäßig vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Besondere Expertise besitzt Herr Dr. Heim in der Koordination komplexer landerübergreifender Technologie- und Telekommunikationsprojekten. Seit Jahren ist Dr. Heim der Global Key Account für einen der weltweit führenden Anbieter von Kommunikationslösungen für multinationale Unternehmen und koordiniert federführend die rechtliche Beratung des Mandanten in zahlreichen Jurisdiktionen.
Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften in Augsburg im Jahr 2001 war Dr. Andreas Heim wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Johannes Hager, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medienrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Dr. Andreas Heim promovierte über marken- und wettbewerbsrechtliche Aspekte zu Internet-Suchmaschinen und referiert regelmäßig zu diesem Thema auf nationalen und internationalen Konferenzen. Darüber hinaus ist Dr. Andreas Heim Mitautor der von der EU-Kommission beauftragten Studie „Interactive Content and Convergence“ betreffend die Haftung von Internet-Suchmaschinen und Electronic Program Guides (EPG).
Vor seiner Tätigkeit für CMS Hasche Sigle war Dr. Heim am „European Desk“ einer führenden Kanzlei in Sydney tätig und betreute den deutsch-australischen Rechtsverkehr in den Bereichen Intellectual Property und Trade Practices. Darüber hinaus beriet Dr. Heim die Australian Broadcasting Corporation (ABC) in Sydney in verschiedenen Aspekten des Medienrechts im Rahmen eines sechsmonatigen Secondments. Dr. Heim ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR), des Bundesverbands der Digitalen Wirtschaft (BVDW) sowie des Law Council of Australia.
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